Das Transfusionsgesetz
Das Transfusionsgesetz der Bundesrepublik Deutschland fußt auf dem Blutskandal vom Herbst 1993. Damals deckte der "Spiegel" auf, dass die Berichte des Bundesgesundheitamts betreffend verseuchter Blutkonserven geschönt waren. In den 80er Jahren infizierten sich demnach mehrere hundert Menschen mit dem HI-Virus über Bluttransfusionen. Dabei ist zu beachten, dass die meisten HIV-Übertragungen vor dem Jahr 1985 stattfanden - also zu einer Zeit, in der der Virus selbst noch unbekannt war. Es gab also noch gar keine Möglichkeit, den Virus im Blut nachzuweisen. Mit der Einführung des HIV-Tests für alle Blutkonserven ging die Zahl der HIV-Infektionen über Blutprodukte drastisch zurück. Diese Tatsache findet im Transfusionsgesetz von 1998 jedoch keine Berücksichtigung. Es übergibt die Verantwortung für die Richtlinien für die Erstellung von Blutprodukten in die Hände des Robert-Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts (Vgl. Transfusionsgesetz, § 5). Diese Institute klassifizieren in ihren Richtlinien homosexuelle Männer als "Risikogruppe", ebenso wie Prostituierte, Drogenabhängige und Gefängnisinsassen. Risikogruppen sind laut diesen Richtlinien dauerhaft von der Blutspende / Plasmaspende ausgeschlossen.
Das aktuelle Transfusionsgesetz sowie die Richtlinien finden Sie auf den Seiten des Bundesjustizministeriums. Die Richtlinien zur Gewinnung von Blutprodukten finden Sie auf den Seiten der Bundesärztekammer.
Warum sind diese Regelungen nicht mehr zeitgemäß?
Die Klassifizierung Schwuler als Riskiogruppe geht auf eine Zeit zurück, in der AIDS-Tests noch teuer waren. Zwar testete man seit 1985 alle Blutspenden, man befürchtete aber, dass Homosexuelle dadurch die Blutspende als kostenfreien AIDS-Test missbrauchen würden. Dieser Zustand hat sich jedoch geändert. Heute führt jedes Gesundheitsamt kostenlose Tests durch.
Den generellen Ausschluss von der Blutspende für Männer, die mit Männern Sex haben, begründen das Robert-Koch-Institut (RKI), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und die Bundesärztekammer fast ausschließlich mit der Statistik zur HIV-Neuinfektionsrate in Deutschland. Sie weist zur Zeit tatsächlich aus, dass rund 70% aller neuen Infektionen mit dem Immunschwächevirus auf homo- und bisexuelle Männer zurückgehen. Wir glauben, dass die genannte Statistik für einen generellen Ausschluss dieser Bevölkerungsgruppe nicht ausreichend ist. Aus der gleichen Statistik ist zum Beispiel zu entnehmen, dass alle weiteren HIV-Infektionen zu 62% Männer, aber nur zu 38% Frauen betreffen. Folgt man der vorgelebten Logik, müsste man demnach Männer insgesamt von der Blutspende ausschließen, schließlich weisen sie ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko gegenüber Frauen auf. Das will und fordert vständlicherweise auch niemand, und es beweist die absurde Logik in der bisherigen Regelung. Unser Vorschlag bleibt darum eine individuelle Befragung zum Risikoverhalten jedes Spendewilligen. Sie würde jeden Spender mit risikobehafteten Lebensstil ausschliessen, und jeden mit risikoarmen Lebenswandel zulassen (z.B. jene, die ausschließlich Safer Sex betreiben). Blutspenden würden so noch sicherer, weil die Spender genauer ausgewählt werden.
